Honorar

Hinweise für Privatversicherte
Die private Krankenversicherung, Beihilfen oder private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen in der Regel die Kosten anteilig oder vollständig, je nach Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Meistens tragen Sie als Patient eine Selbstbeteiligung. Meine Leistungen rechne ich auf Basis des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Bitte beachten Sie, dass ich nicht direkt mit der jeweiligen Versicherung abrechnen kann. Unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse ist der entstandene Rechnungsbetrag an mich in voller Höhe zu begleichen. Hierzu erhalten Sie von mir bei Ihrem ersten Besuch eine Honorarvereinbarung.

Hinweise für gesetzlich Versicherte
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet leider keine Behandlungen des Heilpraktikers, da diese nicht im Leistungsspektrum enthalten sind. Hier gibt es die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Es gibt Tarife, die eine Heilpraktikerbehandlung bis zu einem gewissen Prozentsatz erstatten.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.